Projekt Elternkonsens Baden-Baden

 

  1. Was ist ein Verfahrensbeistand?

Ein Verfahrensbeistand wird auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.

Da Kinder und Jugendliche sich keinen eigenen Anwalt nehmen können, werden in Kindschaftsverfahren seit 1998 die Interessen der Kinder durch den Verfahrensbeistand vertreten.

 

Dies können folgende Verfahren sein:

-Streitige Sorgerechtsfragen bei Trennung der Eltern

-Sorgerechtsentzug bei Gefährdung des Kindeswohls

-Wegnahme des Kindes von Pflegepersonen

-Umgangsregelung zwischen Kind, Elternteilen und anderen Bezugspersonen

-Unterbringungsverfahren in geschlossene Einrichtungen oder in die Psychiatrie

 

  1. Aufgaben der Verfahrensbeistandschaft

Die Hauptaufgabe des Verfahrensbeistands ist es, den Kindeswillen zu ermitteln und diesen im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.

Dabei wird auch das Wohl des Kindes in das Verfahren miteinbezogen und überprüft ob der Kindeswille mit dem Kindeswohl vereinbar ist.

Der Verfahrensbeistand erhält vom Gericht in einigen Fällen die zusätzliche Aufgabe Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen zu führen und am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.

Da die Eltern in ihrem eigenen Konflikt häufig die Interessen des Kindes aus dem Blick verlieren, wird die Aufgabe der Verfahrensbeistandschaft in erster Linie darin gesehen, den Eltern die Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen des Kindes zu vermitteln und eine kindgerechte Lösung anzustreben.

 

  1. Rolle außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Der Verfahrensbeistand wird nur in gerichtlichen Verfahren tätig.

 

  1. Rolle im gerichtlichen Verfahren

Die Bestellung des Verfahrenbeistands ergeht zum frühstmöglichen Zeitpunkt durch richterlichen Beschluss, der den Verfahrensbeteiligten zugestellt wird.

Als eigener Interessenvertreter des Kindes hat er das Kind über das Verfahren und den Ablauf zu informieren. Er begleitet das Kind zur Anhörung und vertritt als „Anwalt des Kindes“ dessen Interessen im Verhandlungstermin.

Wird dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, vermittelnd tätig zu sein, sind die Ergebnisse in das Verfahren einzubringen.

Ziel der Gespräche sollte eine einvernehmliche Lösung zum Wohl des Kindes sein, die bestenfalls eine gerichtliche Entscheidung obsolet macht.

Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen und Anträge stellen. Er vertritt das Kind auch im Beschwerdeverfahren in der nächsten Instanz.