Projekt Elternkonsens Baden-Baden

1.    Welche Rolle hat das Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst), wenn eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird?

Wenn Eltern sich trennen, stehen sie selbst, aber mehr noch ihre Kinder in einer besonders schwierigen Lebenssituation. Für die Entwicklung der Kinder ist es erfahrungsgemäß am besten, wenn Eltern trotz der Trennungssituation einvernehmlich für die Kinder handeln. Durch die veränderte Lebenssituation und die vielleicht ins Stocken geratenen Gespräche zwischen den Eltern, ist dies manchmal leichter gesagt als getan.

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Stadtjugendamts Baden-Baden kann Müttern und Vätern – bereits vor der Trennung – durch Beratung helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Entscheiden sich die Eltern für eine Trennung oder Scheidung, bietet der ASD Unterstützung bei der Erarbeitung eines möglichst einvernehmlichen Konzepts an, wie die elterliche Sorge und/oder das Umgangsrecht geregelt werden sollen.

Hierbei können auch persönliche und erzieherische Fragen, wie sie in einer Trennungssituation oftmals auftreten, besprochen werden. Der ASD kann Eltern auch auf das Angebot der Psychologischen Beratungsstelle hinweisen, insbesondere dann, wenn familiäre Spannungen nicht mehr aus eigener Kraft bewältigt werden können.

2.    Welche Rolle hat das Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst) im familiengerichtlichen Verfahren?

Einerseits wird der ASD vom Familiengericht informiert, wenn Ehepaare mit Kindern ein Scheidungsverfahren einleiten, auch wenn keine Anträge zum Umgangs- oder Sorgerecht gestellt werden. Der ASD unterbreitet in diesen Fällen den Eltern ein Beratungsangebot zu den Fragen rund um die Kinder, welches die Eltern auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.

Stellen Eltern beim Familiengericht Anträge zum Umgangs- oder Sorgerecht, ist die Mitwirkung des zuständigen Jugendamts vom Gesetz her vorgesehen und wird vom Familiengericht auch eingefordert. Das Gericht bestimmt kurzfristig einen Termin (in der Regel binnen zwei bis drei Wochen).

Der ASD lädt die Eltern bereits im Vorfeld des Gerichtstermins zu einem Gespräch ein. Durch das Gespräch soll auf eine einvernehmliche Lösung zum Wohle des Kindes/der Kinder hingearbeitet werden. Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand zu beteiligen.

Im ersten Gerichtstermin unterrichtet der zuständige Mitarbeiter des ASD das Gericht über die Familiensituation, den bisherigen Beratungsprozess sowie über die für das Kindeswohl relevanten Erkenntnisse. Der ASD kann hierbei auch eigene Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung einbringen. Kommt im ersten Gerichtstermin keine Einigung zustande, wird den Eltern kurzfristig eine Beratungsmöglichkeit an der Psychologischen Beratungsstelle eröffnet. Für die Übergangszeit wird mit den Eltern eine vorläufige Regelung zur elterlichen Sorge / des Umgangs besprochen.

3.    Welche weiteren Angebote / Leistungen bietet das Jugendamt (Allgemeiner Sozialer Dienst) neben den Fragen zu Trennung / Scheidung an?

Der ASD ist von seiner Aufgabenstellung her ein sehr breit angelegter kommunaler sozialer Dienst. Er ist wesentlicher Garant der sozialen Grundversorgung für Familien und Kinder. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Beratung von Eltern in allgemeinen Fragen der Erziehung
  • Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Konfliktsituationen
  • Bei Bedarf, Vermittlung von geeigneten und qualifizierten Jugendhilfemaßnahmen (Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)
  • Schutz für Kinder und Jugendliche bei körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung