Projekt Elternkonsens Baden-Baden

  

1. Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt

Das Jugendamt hilft durch verschiedenste Angebote Kräfte und Ressourcen in Familien so zu entwickeln, dass diese besser und problemfreier miteinander leben können. Im einzelnen bietet das Jugendamt u.a.Unterstützung durch Förderung der Erziehung in Familien, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie in Form von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder. Eine wichtige Aufgabe ist die Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung.

Zu unseren Aufgaben gehört auch die Beratung bei Trennung, Scheidung und in Fragen des Umgangsrechts und die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren.

Weitere Informationen: www.ortenaukreis.de

 

2. Aufgaben des Jugendamts außerhalb des gerichtlichen Verfahrens

Das Jugendamt ist Ihr Ansprechpartner, wenn im Fall der Trennung oder Scheidung Fragen auftreten, z.B.:

  • Wie organisieren wir den Alltag neu?
  • Bei wem sollen die Kinder leben?
  • Wie regeln wir die Besuche?
  • Wie können wir die Kinder unterstützen, mit der Trennung zurecht zu kommen?

Sie können beim Jugendamt Beratung in Anspruch nehmen und erhalten Informationen zur außergerichtlichen Lösung oder können an eine andere Beratungsstelle vermittelt werden (Psychologische Beratungsstelle Achern).

Die meisten Konflikte lassen sich außergerichtlich lösen, wenn Eltern sich frühzeitig zu einem Gespräch mit neutralen Beratern zusammensetzen.

Die Beratung ist freiwillig und es besteht eine Schweigepflicht auch gegenüber dem Gericht.

 

3. Aufgaben des Jugendamts im gerichtlichen Verfahren

Manchmal liegen Vorstellungen, die die Regelung der elterlichen Sorge, das elterliche Umgangsrecht oder der Aufenthalt des Kindes betreffen, so weit auseinander, dass sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lässt.

 

Bei allen Kindschaftssachen wird dann vom Familiengericht innerhalb eines Monats ein Termin festgelegt und unverzüglich das Jugendamt informiert.

 

Die Mitarbeiter/innen des Jugendamts führen dann vor dem ersten Gerichtstermin Gespräche mit beiden Elternteilen und bei Bedarf mit Ihren Kindern und nehmen persönlich am Gerichtstermin teil. Die Eltern werden durch das Jugendamt unterstützt, eine gemeinsame Lösung im Sinne Ihrer Kinder zu erarbeiten.

 

Bei der Anhörung im familiengerichtlichen Verfahren übernimmt das Jugendamt

  • eine beratende und unterstützende Funktion,
  • bringt seine sozialpädagogische Kompetenz ein,
  • nimmt eine Situations- und Ressourcenklärung vor,
  • informiert über Hilfe- und Unterstützungsangebote und
  • macht auf Anfrage des Familiengerichts auch Vorschläge, wie der Konflikt im Interesse des Kindes am besten gelöst werden kann.

Gemeinsam mit dem Familiengericht, Ihren Rechtsanwälten/innen und der psychologischen Beratungsstelle sowie anderen an Kindschaftssachen Beteiligten wie Verfahrensbeiständen, Sachverständigen verfolgen alle Beteiligten mit dem „Elternkonsens Baden-Baden“ das Ziel, die Eigenverantwortlichkeit der Eltern zu stärken und Sie darin zu unterstützen im Interesse Ihres Kindes gemeinsam eine nachhaltige Lösung zu finden.